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Sie haben eine Mahnung von der SEPA Collect erhalten mit dem Auftraggeber PAYSAFE oder SKRILL  mit dem Hinweis "Quick check out"?

Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung von uns im Auftrag von PAYSAFE oder SKRILL mit dem Hinweis QCO (Quick check out) erhalten haben, hat dies folgenden Hintergrund:
Sie haben im Internet etwas eingekauft und zur Zahlung die Abwicklung über Skrill bzw. Paysafe ausgewählt. Hierbei handelt es sich um einen Zahlungsdienstleister, der die unterschiedlichsten Zahlungsmethoden abwickelt. Eine Zahlungsmethode wählt der Kunde im Internet beim Einkauf auf der Händler-/Anbieterseite im Bezahlprozess (Check out) selber per „Click“ auf den entsprechenden Button aus. Um die Zahlung auslösen zu können, muß man bestätigen, daß man die allgemeinen Nutzungsbedingungen gelesen hat und diese akzeptiert.
Die von Ihnen bei unserer Mandantin in Auftrag gegebenen Zahlungen sind ordnungsgemäß abgewickelt wurden. Im Rahmen des vorliegenden Zahlungsdienste-Vertrages (§§ 675f Fortfolgende BGB) tätigte unsere Mandantin aufgrund Ihrer Weisung Aufwendungen, weshalb sie vom Händler/Onlineanbieter auch direkt die Leistung/Ware erhalten haben.
Im Rahmen dieses Bezahlprozesses hatten Sie versichert (§ 675p Abs. 2 BGB), dass der Kaufbetrag von Ihrem Bankkonto ausgeglichen wird. Dies ist nicht geschehen.

 

Gründe könnten u.a. sein,
– storniert bzw. vertragswidrig widerrufen oder
– hatten keine Deckung auf Ihrem angegebenen Referenz-Hausbankkonto oder
– haben ein Sparkonto angegeben oder
– haben eine falsche Kontonummer eingegeben (z.B. falsche BLZ, falsche Kontonummer, falsche IBAN, falsche BIC)
– oder die Kontodaten und der Kontoinhabername stimmten nicht überein).

 

Gemäß der vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Skrill/Paysafe sowie den Regelungen des § 286 II Nr. 1-4 BGB befinden Sie sich durch die Nichtzahlung automatisch in Verzug („Selbstmahnung“). Trotzdem wurden Sie aus Kulanz kostenfrei danach an Ihre Ausgleichspflicht per E-Mail-Mahnung erinnert. Da Sie trotzdem Ihre Schuld nicht getilgt haben, wurden wir nunmher mit der Beitreibung beauftragt.
Ein berechtigter Grund für Ihre Nichtzahlung ist, wenn Sie nachweisen, dass Sie das Geld doch an Skrill/Paysafe bezahlt haben. Dazu legen Sie uns bitte Ihren Kontoauszug vor, auf dem der korrekte Zahlbetrag und die dazugehörige Rechnungs- bzw. Transaktionsnummer zu erkennen ist, damit Sie von der Zahlungspflicht befreit werden können.
Kein berechtigter Grund für Ihre Nichtzahlung ist, wenn der Händler die von Ihnen erworbene Leistung nicht nach Ihren Wünschen erfüllt hat. In diesem Fall haben Sie eventuell einen Anspruch auf Erstattung gegen den Händler. Ihr Vertragspartner Skrill/Paysafe hat aber seine vertraglichen Pflichten erfüllt. Insofern sind auch Sie Skrill/Paysafe gegenüber zur Zahlung verpflichtet.
 

 

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