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Freundliches Inkassounternehmen - Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V.

Wir finden eine Lösung

Für Schuldner

Die SEPA Collect GmbH ist ein renommiertes und in Deutschland registriertes Inkasso-Unternehmen.

Wir kommen dann ins Spiel, wenn fällige Geldbeträge zur Belastung unserer Kunden werden.

Unser Ziel ist es, dass Leistungen entsprechend entlohnt werden. Wir fordern die offenen Rechnungen

oder Dienstleistungen ein.

 

Uns leitet dabei der Gedanke:

„Jede Forderung hat eine Geschichte – wir bringen sie zu einem guten Ende!“

Dies gilt für alle Beteiligten.

Was, wenn wir mit Ihnen in Kontakt treten?

Lesen Sie bitte den Brief sorgfältig durch. Insbesondere die Rückseite. Die gibt Ihnen Aufschluß, um welche Forderung es im einzelnen geht und wer unser Auftraggeber ist. Sollten Sie nicht zurecht kommen, melden Sie sich bei uns.
Nur im gemeinsamen Dialog finden wir eine Lösung.  

Am besten und schnellsten geht es per Telefon. Damit wir Sie zuordnen können,
nennen Sie uns bitte das Aktenzeichen. Sie finden es immer rechts oben in unseren Schreiben.

Wer wir sind

Wer wir sind

Mit wem haben Sie es überhaupt zu tun?

Wir sind ein seriöses und lösungsorientiertes Inkassounternehmen und gehören zu den "Guten". Das erkennen Sie zum Beispiel daran, dass wir vom Amtsgericht München zugelassen sind und Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. sind. Seit 01.10.2021 wenden wir zusätzlich auch den Code of Conduct an. Der Code of Conduct klärt dabei vor allem, wie Inkassounternehmen mit Verbrauchern bzw. Schuldnern kommunizieren. Er beschreibt die datenschutzrechtlichen Anforderungen an und die Informationsplichten für die Inkasso-unternehmen, klärt, welche Kosten und Gebühren für die Rechtsdienstleistung entstehen und welche Rechte Verbraucher gegenüber den Inkassodienstleistern, etwa durch Rückfragen oder Reklamationen, geltend machen können. 

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Der BDIU empfiehlt Verbrauchern bei der Zusendung von Inkassomahnungen 5 Punkte zu prüfen. 

Gerade der 3. Punkt „Bei Zweifel an der Forderung nachfragen…“ liegt uns sehr am Herzen.

Inkassomahnungen - was ist zu beachten bei Forderungen von Inkassounternehmen

Kontaktmöglichkeiten

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Bitte kontaktieren Sie uns auf den nachfolgenden Kommunikationswegen, wenn Sie Fragen zur Forderung haben oder mit uns die Möglichkeiten zur Rückzahlung besprechen wollen.

 

Öffnungszeiten:
Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 17:00 Uhr

Per Telefon unter: 
+49 (0) 89 / 90 40 300 - 10


Per E-Mail: posteingang(at)sepacollect.de

oder nutzen Sie unser Kontaktformular nachfolgend
 

Unsere Postanschrift lautet:

SEPA Collect GmbH

Mehlbeerenstrasse 2

D-82024 Taufkirchen bei München

Kontakt_Schuldner
Schuldner-Kontaktformular

Für die Inkassotätigkeit ist in Deutschland eine Zulassung notwendig, die der jeweilige Amtsgerichtspräsident erlässt. Diese können Sie im Rechtsdienstleistungsregister unter www.Rechtsdienstleistungsregister.de einsehen.

 

Hier gelangen Sie direkt zu unserer Zulassung: Rechtsdienstleistungsregister (bitte in der Suche bei "Bundesland" "Bayern" eingeben, bei "Registerbehörde" "Amtsgericht München" und beim"Name" "Sepa Collect". Danach erhalten Sie das Ergebnis.

 

Nur  seriöse Inkassounternehmen sind im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) organisiert. Auch wir sind dort Mitglied. Dies können Sie ebenfalls auf der Webseite in der Mitgliederliste prüfen.

Der BDIU verpflichtet seine Mitgliedsunternehmen zur Einhaltung sehr strenger Regeln für die ordnungsgemäße, redliche und gewissenhafte Berufsausübung. Nicht zuletzt wegen der strengen Kontrolle über die Berufsausübung gilt die Mitgliedschaft im BDIU als ein Gütesiegel für eine seriöse Inkassotätigkeit.

Hier erklärt der BDIU, was seriöses Inkasso ausmacht (Link auf YouTube)

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Kontaktaufnahme Schuldner

Kontakformular für Schuldner

Vielen Dank für Ihre Nachricht, wir melden uns umgehend bei Ihnen.

FAQ

Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen.
Sollten Sie dennoch offene Fragen haben, so kontaktieren Sie uns bitte: Kontaktaufnahme

Benutzen Sie einfach die "SUCHE" in der nächsten Zeile ganz rechts...

  • SEPA Collect - Warum bekomme ich ein Schreiben der SEPA Collect? Ich kenne Sie nicht und habe auch nichts bei der SEPA Collect gekauft!
    Wir sind ein Inkasso-Unternehmen. Einer unserer Kunden bekommt noch Geld von Ihnen. Er hat uns gebeten, den noch ausstehenden Betrag von Ihnen einzufordern. Daher haben Sie von uns ein Schreiben erhalten.
  • SEPA Collect - Wie kann ich mich bei Ihnen melden?
    Unter der Telefonnummer +49 (0) 89 / 90 40 300 - 10 erreichen Sie uns während unserer Bürozeiten, Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben an Posteingang(at)sepacollect.de
  • SEPA Collect - Wie erkenne ich, dass die SEPA Collect GmbH seriös ist?"
    Wir sind ein seriöses Inkassounternehmen und - in Deutschland als Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Ohne diese Registrierung dürften wir in Deutschland nicht tätig werden. Weiterhin ist die SEPA Collect GmbH Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen, der seine Mitglieder zu einer ordnungsgemäßen Inkassotätigkeit verpflichtet.
  • SEPA Collect - Dürfen Sie eine Bonitätsauskunft über mich einholen?
    Wenn ein berechtigtes Interesse, was im Fall eines Inkassos gegeben ist, vorliegt, sind wir berechtigt, eine Bonitätsauskunft von Wirtschaftsauskunfteien einzuholen.
  • SEPA Collect - Melden Sie unbezahlten Forderungen an Auskunfteien?
    Die Einmeldung von unbezahlten Forderungen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, so z.B., wenn die Forderung von Ihnen anerkannt wurde oder sie tituliert wurde.
  • SEPA Collect - Wie lange speichern Sie meine Daten?
    Erst nach Einstellung des Inkassoverfahrens können Sie Ihr Recht auf Löschung schriftlich geltend machen. An die Stelle einer Löschung tritt eine eingeschränkte Verarbeitung, wenn gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen einer Löschung entgegenstehen. So sind Löschfristen bis zu 10 Jahre zu beachten.
  • Meine Daten - Speichern Sie Daten über mich und wenn ja, welche?"
    Wir speichern die uns übermittelten Adressdaten und ergänzen diese um Kontaktdaten und Informationen von Auskunfteien. Dies ist – da ein berechtigtes Interesse besteht – nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) und der EU- DSGVO erlaubt. Weiterführende Informationen über die Speicherung Ihrer Daten erhalten Sie unter: https://www.sepacollect.de/datenschutz/informationen-schuldner/
  • Meine Daten - Welche Daten speichert SEPA Collect über mich?
    Wir dürfen jene Daten über Sie verarbeiten, die für die jeweilige Forderungseintreibung erforderlich sind. Das sind Daten zu Ihrer Person und zur beitreibenden Forderung. Selbstverständlich steht Ihnen ein Recht auf Selbstauskunft zu. Weiterführende Informationen über die Speicherung Ihrer Daten erhalten Sie unter: https://www.sepacollect.de/datenschutz/informationen-schuldner/
  • Meine Daten - Woher haben Sie meine Daten?
    Wir sind ein Inkasso-Unternehmen. Einer unserer Kunden bekommt noch Geld von Ihnen. Er hat uns gebeten, den noch ausstehenden Betrag von Ihnen einzufordern. Das berechtigt ihn (ohne Ihre Einwilligung), Ihre Daten an uns weiterzuleiten. Nur mit diesen Daten ist es uns überhaupt möglich, an Sie heranzutreten und die Forderung geltend zu machen.
  • Meine Daten - Ich will, dass Sie meine Daten löschen. Was muss ich tun?"
    Richtig ist, dass Sie als „betroffene Person“ ein Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten hätten. Dieses Recht besteht nicht, wenn ein Unternehmen Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen verarbeitet. Wir dürfen weiterhin Ihre Daten speichern und im Rahmen unserer Inkassotätigkeit bearbeiten. Erst nach Einstellung des Inkassoverfahrens können Sie Ihr Recht schriftlich geltend machen. Ausnahme: An Stelle einer Löschung tritt eine eingeschränkte Verarbeitung, wenn gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen einer Löschung entgegenstehen. So sind Löschfristen bis zu 10 Jahre zu beachten.
  • Forderung stimmt nicht - Der in dem Schreiben genannte Betrag ist nicht korrekt. Was soll ich tun?
    Ist der geforderte Betrag falsch, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
  • Forderung stimmt nicht - Ich habe meine Schulden bereits bezahlt. Warum muss ich sie nochmals zahlen?
    Scheinbar haben sich Ihre Überweisung und die Mahnung überschnitten. Sollte dies der Fall sein und Sie den komplett geforderten Betrag bezahlt haben, sehen Sie die Ihnen vorliegende Mahnung als gegenstandslos an. Um den Vorgang einzustellen, bitten wir Sie, uns einen Zahlungsnachweis zuzusenden, aus dem hervorgeht, wann das Geld auf welches Konto überwiesen oder eingezahlt wurde. Am besten eignet sich dazu der Kontoauszug oder der Einzahlungsbeleg der Bank
  • Forderung stimmt nicht - Ich habe meine Schulden bereits bezahlt. Warum bekomme ich ein Schreiben mit einer Geldforderung?
    Wenn Sie Ihre Schulden verspätet zahlen, werden dafür Zinsen und Gebühren fällig. Daher reicht es nicht aus, den ursprünglichen Betrag zu zahlen. Oder Sie haben nur die Hauptforderung bezahlt und nicht die Nebenforderungen, die als Schadenersatz geltend gemacht wurden. Um dies zu klären, bitten wir Sie, Kontakt mit uns aufzunehmen. So können wir Ihnen am besten die Restforderung darlegen.
  • Forderung stimmt nicht - Ich habe bei dem, der Geld von mir will, gar nichts gekauft oder unterschrieben. Was soll ich tun?"
    Geldforderungen können auch dadurch entstehen, dass Sie mündlich (- auch über Telefon -), über Internet oder andere Zustimmungsarten einen Vertrag mit unserem Kunden geschlossen haben. Ist die genannte Leistung, um die es geht, von Ihnen akzeptiert worden, müssen Sie den Betrag zahlen. Haben Sie keinerlei Zustimmung zu der Leistung gegeben, melden Sie sich bitte bei uns.
  • Forderung stimmt nicht - Ich habe keine offenen Forderungen.
    Sofern Sie überzeugt sind, dass Sie keine offenen Beträge mehr haben oder die Forderung von einer Gegenleistung abhängig ist, sollten Sie die Forderung – zu Nachweiszwecken – schriftlich bestreiten. Gerne beraten wir Sie vorab, ob nicht doch eine Forderung besteht. Sollte z.B. aus Gründen von Namensgleichheit eine Forderung versehentlich Ihnen anstatt dem eigentlichen Schuldner zugestellt worden sein, wenden Sie sich bitte umgehend an den Datenschutzbeauftragten des Gläubigers. Diese Kontaktdaten sind meist in den Datenschutzbestimmungen des Unternehmens auf dessen Internetpräsenz angegeben.
  • Forderung stimmt nicht - Wegen Namensgleichheit bekomme ich statt des richtigen Schuldners Ihre Mahnung.
    Sollte z.B. aus Gründen von Namensgleichheit eine Forderung versehentlich Ihnen anstatt dem eigentlichen Schuldner zugestellt worden sein, wenden Sie sich bitte umgehend an den Datenschutzbeauftragten des Gläubigers. Diese Kontaktdaten sind meist in den Datenschutzbestimmungen des Unternehmens auf dessen Internetpräsenz angegeben.
  • Forderung stimmt nicht - Haben Sie überhaupt geprüft, ob die Forderung stimmt?"
    Wir führen eine Plausibilitätsprüfung vor Kontakt zum Schuldner durch, denn wir dürfen darauf vertrauen, dass die uns übergebene Forderung tatsächlich existiert. Nur der Fall des ganz offensichtlichen Nichtbestehens einer Forderung verbietet uns den Forderungseinzug. Selbst im Streitfall zwischen Gläubiger und Schuldner dürfen wir tätig werden.
  • Forderung stimmt nicht - Ich streite bereits mit dem Gläubiger. Dann dürfen Sie die Forderung doch gar nicht einziehen.
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2014 einen Beschluss gefasst, dass selbst bei einer strittigen Forderung die Geltendmachung durch ein Inkassounternehmen zulässig ist.
  • Mahnung - Ich habe ein Schreiben der SEPA Collect erhalten. Was muss ich jetzt tun?
    Unser Kunde (= Ihr Gläubiger) hat uns beauftragt, Geld, das Sie ihm schulden einzufordern. Wir empfehlen Ihnen dringend, den im Schreiben genannten Betrag auf das angegebene Konto zu überweisen.
  • Mahnung - Warum bekomme ich eine Mahnung?
    Sie haben etwas kostenpflichtig bestellt oder gekauft und die Rechnung nicht bezahlt, bzw. Sie haben einen Vertrag abgeschlossen und diesen nicht bezahlt, oder ein Dauerschuldverhältnis (z.B. Mietvertrag) abgeschlossen und es bestehen noch offene Beträge daraus. Um was es genau geht und wer von Ihnen Geld bekommt, steht in unserem Schreiben im Betreff und auf der Rückseite. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
  • Mahnung - Ich bin erst einmal gemahnt worden. Warum bekomme ich jetzt ein Schreiben von einem Inkasso-Unternehmen?
    Eine Mahnung reicht nach deutschem Recht aus, um in Zahlungsverzug zu geraten.
  • nicht zahlungsfähig - Ich kann die geforderte Summe nicht zahlen. Was muss ich tun?
    Bitte melden Sie sich umgehend bei uns. Unter der Telefonnummer +49 (0) 89 / 90 40 300 - 10 erreichen Sie uns während unserer Bürozeiten, Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben an Posteingang(at)sepacollect.de
  • nicht zahlungsfähig - Was passiert, wenn ich meine Schulden nicht bezahle?"
    Wenn Sie Ihre Schulden nicht bezahlen können, wird ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie beantragt. Dabei wird ein Vollstreckungsbescheid erwirkt, sodass die Forderung 30 Jahre lang gegen Sie vollstreckt werden kann. Dies wird auch den Auskunfteien, wie der SCHUFA gemeldet. Daher ist es ratsam, wenn Sie nicht zahlen können, sich unmittelbar mit uns in Verbindung zu setzen, um über andere Möglichkeiten zu sprechen.
  • nicht zahlungsfähig - Kann ich die Forderung nicht einfach aussitzen?
    Eine Forderung verjährt nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt jedoch erst mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Diese Frist gilt nur für außergerichtliche Forderungen. Sobald ein Vollstreckungsbescheid gegen Sie erwirkt wurde, gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Ein „Aussitzen“ der Forderung empfehlen wir auf keinen Fall.
  • nicht zahlungsfähig - Es ist bereits Insolvenz eröffnet worden. Was muss ich tun?
    Bitte setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung und geben Sie uns Nachweise über dieses Insolvenzverfahren, z.B. den Beschluss über die Insolvenzeröffnung.
  • nicht zahlungsfähig - Muss ich alles offen legen, auch meine Konten?"
    Erst wenn ein Vollstreckungsbescheid gegen Sie vorliegt und weitere Umstände eingetroffen sind, z.B. Sie die Durchsuchung Ihrer Wohnung verweigert haben, kann dies beantragt werden. In diesem Falle sind Sie zur Offenlegung verpflichtet.
  • Zinsen und Gebühren - Warum muss ich gleich Inkassokosten zahlen? Ich hatte ja noch keine Mahnung erhalten
    In manchen Fällen ist eine Mahnung nicht notwendig. Unser Kunde (Ihr Gläubiger) hat das Inkasso der Forderung an uns gegeben und dabei werden Gebühren fällig
  • Zinsen und Gebühren - Warum sind die Inkassokosten so hoch?
    Die Gebühren bei Forderungseinzug werden vom Staat nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt.
  • Zinsen und Gebühren - Warum muss ich Zinsen zahlen? Ich muss doch schon Mahngebühren zahlen!
    In Deutschland darf man Schulden, wenn sie nicht fristgerecht beglichen werden, verzinsen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist auch festgelegt, wie hoch der Zinssatz ist – die Bundesbank legt ihn jedes Halbjahr neu fest. Dieser Zinssatz wird von uns berücksichtigt. Darüber hinaus berechnen wir keine weiteren Zinsen.
  • Begrifflichkeiten - Was ist eine Forderung?
    Das ist eine Summe Geld, die Sie jemandem schulden, weil Sie entweder einen Vertrag abgeschlossen oder etwas eingekauft haben. Diesen Betrag fordert Ihr Gläubiger nun ein.
  • Begrifflichkeiten - Was ist ein Mahnbescheid?
    Der Mahnbescheid ist der erste Schritt, um eine Forderung gerichtlich gegen Sie geltend zu machen. Danach kann die Forderung durch einen Vollstreckungsbescheid tituliert werden, um z.B. Pfändungsmaßnahmen durchführen zu können und um die Verjährungsfrist auf 30 Jahre hinaus zu verlängern.
  • Begrifflichkeiten - Was ist ein Vollstreckungsbescheid?
    Mit einem gerichtlichen Vollstreckungsbescheid können Vollstreckungsmaßnahmen, z.B. eine Pfändung, eingeleitet werden. Die Verjährungsfrist verlängert sich auf 30 Jahre.
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