Datenschutzerklärung Schuldner
Datenschutzerklärung
Informationen gemäß den Artikeln 12, 13 und 14 EU-DSGVO für Schuldner
Hiermit informieren wir Sie gemäß den Bestimmungen aus den Artikeln 12, 13 und 14 DS-GVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte.
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortliche Stelle ist:
SEPA Collect GmbH
Mehlbeerenstr. 2
82024 Taufkirchen
Kontakt- und Kommunikationsdaten:
Telefon: (089) 41 41 727 – 0
Fax-Nr.: (089) 41 41 727 – 90
E-Mail: posteingang@sepacollect.de
Sie erreichen unsere interne Datenschutzbeauftragte unter:
Frau Regina Reindl
SEPA Collect GmbH
Mehlbeerenstr. 2
D-82024 Taufkirchen
E-Mail: regina.reindl@sepacollect.de
2. Welche Daten aus welchen Quellen nutzen wir?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen der Inkassomandate von Ihnen und / oder unseren Auftraggebern (Mandanten) erhalten. Ferner erhalten wir personenbezogene Daten durch einen Forderungsankauf von Forderungsinhabern.
Zudem verarbeiten wir, soweit für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich, personenbezogene Daten, die wir von anderen Unternehmen oder von sonstigen Dritten (z. B. der SCHUFA oder Einwohnermeldeämtern) zulässigerweise erhalten haben.
Zum anderen verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Schuldnerverzeichnisse, Telefonbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse, Medien) zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen.
In Verfahren ihre Person betreffend verarbeiten wir die folgenden Kategorien personenbezogener Daten: Persönliche Daten, Adressdaten, Kontaktdaten, Vertragsdaten (auch Einkaufsdaten), Forderungsdaten, Sozialversicherungsdaten (im Rahmen von Gehalts- oder Rentenpfändungen), Bankdaten, Bonitätsdaten, Daten zu Beschäftigungsverhältnis / Selbständigkeit (im Rahmen von Pfändungen), Kommunikationsdaten, Daten zu Zahlungen, Daten zu Zahlungsvereinbarungen, Insolvenzdaten, Daten der Titulierung, Daten zur Zwangsvollstreckung, Daten zu Vertretungsverhältnissen, Steuerdaten, Personalinformationen, Versicherungsdaten, Kfz-Daten.
3. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zwecke der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu).
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beruht auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und f DS-GVO und erfolgt zu den folgenden Zwecken:
Erfüllung des Vertrages zwischen Schuldner und Auftraggeber/Mandant
Durchsetzung offener Zahlungen und vertragsbegründetem Schadenersatz
Rechtsverfolgung
Forderungsmanagement
Aktualisierung von Schuldnerdaten
Übermittlung und Einmeldung an Auskunfteien
In diesen Zwecken liegt auch das berechtigte Interesse unsererseits sowie unserer Auftraggeber/Mandanten in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO.
4. Wer bekommt meine Daten?
Innerhalb der SEPA Collect GmbH erhalten diejenigen Stellen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen. Die SEPA Collect GmbH hat dazu ein Zugriffsrechtekonzept implementiert.
Wir nutzen für die Durchführung unserer Tätigkeiten oder bestimmter Services mitunter spezialisierte Anbieter (z.B. für das Scannen oder Drucken von Dokumenten oder das Bereitstellen von IT-Leistungen). Diese Anbieter werden als Dienstleister für uns tätig und können im Zusammenhang mit Durchführung ihrer Tätigkeiten oder der Wartung und Pflege der Systeme ggf. auch Kenntnis von Ihren personenbezogenen Daten erhalten. Wir haben mit diesen Anbietern sog. Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DS-GVO abgeschlossen, die sicherstellen, dass die Datenverarbeitung in zulässiger Weise erfolgt.
Ihre personenbezogenen Daten geben wir im Übrigen nur weiter, wenn gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder Sie eingewilligt haben. Es erfolgt eine strikte Zweckbindung nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO.
Unter diesen Voraussetzungen sind mögliche Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten:
Kunden (unsere Auftraggeber)
Factoringgesellschaften bei einem Forderungskauf
Auskunfteien
Gerichtsvollzieher
Schuldnervertreter
Öffentliche Stellen
Gerichte
Rechtsanwälte
Drittschuldner
Banken
Wir weisen darauf hin, dass wir gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) EU-DSGVO Daten über trotz Fälligkeit nicht beglichene Forderungen an eine oder mehrere Wirtschaftsauskunfteien (SCHUFA Holding AG, infoscore Consumer Data GmbH, CRIF Bürgel GmbH, Regis24 GmbH) übermitteln, wobei diese Daten dort Berücksichtigung bei der Ermittlung von Wahrscheinlichkeitswerten (Scoring) finden können. Das geschieht, soweit Sie nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sind, die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt und Sie die Forderung nicht bestritten haben, oder anderweitige Erlaubnistatbestände aus § 31 BDSG vorliegen.
5. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung und Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist in der Regel dann der Fall, sobald die gegen Sie geltend gemachte(n) Forderung(en) erfüllt ist/sind und sowie evtl. Anfechtungsfristen für Regressansprüche, z.B. aus der Insolvenzordnung, abgelaufen sind.
Sofern für die verarbeiteten Daten gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, z.B. aus handels- und/oder steuerrechtlichen Vorgaben, werden die entsprechenden Daten nach Ablauf dieser Fristen gelöscht.
6. Werden Daten in ein Drittland außerhalb der EU übermittelt?
Grundsätzlich übermitteln wir keine personenbezogenen Daten in ein Drittland außerhalb der EU bzw. des EWR. Wenn dies der Fall ist, werden wir sicherstellen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu entsprechen. Sofern Sie als Schuldner Ihren Wohnsitz in ein Drittland verlegen, werden wir ggf. ein Inkassounternehmen in diesem Drittland mit der Beitreibung der gegen Sie geltend gemachten Forderung(en) beauftragen. Dies geschieht auf Grundlage von Art. 49 Abs. 1 Buchst. e DSGVO, soweit in diesem Drittland kein angemessenes Datenschutzniveau gegeben ist.
Für bestimmte Geschäftsbereiche verwenden wir zudem auch unterstützend IT-Dienstleister, die in unserem Auftrag personenbezogene Daten speichern und sich außerhalb der EU bzw. des EWR befinden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vereinigten Staaten von Amerika. In diesen Fällen stellen wir sicher, dass die Dienstleister entweder durch Verwendung der sog. EU-Standardvertragsklauseln gem. Art. 46 Abs. 1 Buchst. c DSGVO zur Einhaltung europäischer Datenschutzvorgaben verpflichtet wurden oder, dass das Land, in welchem der Dienstleister ansässig ist, einen angemessenen Schutz gemäß den europäischen Datenschutzgesetzen gewährleistet. Wir können uns dabei auch auf das sog. EU-US-Privacy-Shield-Programm berufen, ein Programm, bei dem sich US-Unternehmen zu einem höheren Datenschutzniveau verpflichten können, als es das US-amerikanische Recht verlangt.
7. Welche Datenschutzrechte habe ich?
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO, das Recht auf eine Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung von personenbezogenen Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 19 DS-GVO, das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO sowie das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DS-GVO.
Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG neu. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i.V.m. § 19 BDSG neu).
Die Beschwerdestelle für unser Unternehmen ist:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 27
91522 Ansbach
8. Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Für Sie als Schuldner besteht keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht, Daten bereitzustellen. Eine aktive Mitarbeit Ihrerseits im Inkassoprozess, insbesondere durch die Mitteilung aktueller Adress- und Kontaktdaten, erspart jedoch aufwendige Adressrecherchen, deren Kosten Sie regelmäßig gemäß §§ 280, 286 BGB zu tragen hätten.
9. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?
Zur Abwicklung der Inkassomandate nutzen wir grundsätzlich keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DS-GVO. Wir setzen jedoch in Einzelfällen analytisch bzw. statistische Verfahren ein, mit denen aus Erfahrungswerten der Vergangenheit Voraussagen für mögliche, zukünftige Verhalten gewonnen werden. Diese Verfahren bewirken eine Senkung der Verarbeitungskosten und kommen Ihnen im Rahmen einer damit verbundenen reduzierten Schadensersatzpflicht zu Gute. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.
10. Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung (Scoring) genutzt?
Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling). Wir setzen Profiling in folgenden Fällen ein:
Im Rahmen der Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit nutzen wir für Privatkunden das Scoring bzw. für Firmenkunden das Rating. Dabei wird die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit der ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wird. In die Berechnung können beispielsweise Einkommensverhältnisse, Ausgaben, bestehende Verbindlichkeiten, Beruf, Arbeitgeber, Beschäftigungsdauer, Zahlungsverhalten (z. B. Kontoumsätze, Salden), Erfahrungen aus der bisherigen Geschäftsverbindung, vertragsgemäße Rückzahlung früherer Kredite sowie Informationen von Kreditauskunfteien einfließen. Bei Firmenkunden fließen zusätzlich weitere Daten mit ein, wie Branche, Jahresergebnisse sowie Vermögensverhältnisse.
Das Scoring und das Rating beruhen beide auf mathematisch-statistisch anerkannten und bewährten Verfahren. Die errechneten Scorewerte und Bonitätsnoten unterstützen uns bei der Entscheidungsfindung im Rahmen der Forderungsbeitreibung; z.B. bei der Entscheidung über einzuleitende Maßnahmen der Zwangsvollstreckung.